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1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Einkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen KANANI Innenarchitektur, im Folgenden „wir“ oder „uns“ genannt, und unseren Lieferanten oder Dienstleistern (im Folgenden „Vertragspartner“) abgeschlossen werden, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Wir sind Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen und bekennen uns zu den geltenden beruflichen Standards und ethischen Grundsätzen.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Vertragspartners schriftlich bestätigen oder den Liefergegenstand/Dienstleistungen ausführen. Mündliche Vereinbarungen oder Zusicherungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Liefertermine und Lieferverzug

Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die vereinbarte Ware oder Leistung termingerecht und in einwandfreier Qualität zu liefern. Im Falle eines Lieferverzugs sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, der Lieferverzug ist auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besonderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners, es sei denn, wir haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt und gemäß den geltenden Vorschriften transportiert wird. Für den Fall, dass die Lieferung durch uns oder einen Dritten erfolgt, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Vertragspartner über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und uns im Falle einer Beeinträchtigung der Rechte an der Ware unverzüglich zu informieren.

7. Mängelrüge und Haftung

Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Mängel sind uns innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei Mängeln sind wir nach Wahl des Vertragspartners zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Vertragspartner das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haften wir nicht.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Informationen, die er im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragszwecke zu verwenden. Der Vertragspartner hat die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10. Abtretung und Unterauftragnehmer

Eine Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Vertragspartner ist berechtigt, Unterauftragnehmer zu beauftragen, sofern dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlich ist, bleibt jedoch in vollem Umfang für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.

11. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass höhere Gewalt (wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen etc.) die Erfüllung des Vertrages erschwert oder unmöglich macht, verlängern sich die Liefertermine angemessen. Bei fortdauernder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover, soweit nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

14. Berufliche Standards und Standesregeln

Als Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen halten wir uns an die dort geltenden Standesregeln und ethischen Grundsätze. Soweit diese AGB in Widerspruch zu den Standesregeln stehen, haben letztere Vorrang.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.